Die perfekte Pflegekraft
Eine geeignete Pflegekraft zu finden ist gar nicht so schwer. Einige Dinge gibt es jedoch zu beachten, um keine versteckten Kosten, Risiken oder negative Überraschungen zu erleben.
Vorteil der selbstständigen Pflegekraft
Neben den verschiedenen Modellen, die eine 24-Stunden-Betreuung möglich machen, sticht das Selbstständigenmodell besonders heraus. Wir stellen alle Modelle mit ihren Vor- und Nachteilen vor.
Geringere Kosten, weniger bürokratischer Aufwand und eine direkte EInflussnahme auf Auswahl der Betreuungskraft und die Leistungen sind nur einige Vorteile der selbstsändigen Betreungskraft.
Die Entsendefirma
Eine häufig genutzte Möglichkeit, um eine 24-Stunden-Pflege zu bekommen, besteht über die Entsendung einer geeigneten Betreungskraft aus Polen. Über einer der vielen deutschen Vermittlungsagenturen wird der Kontakt zur polnischen Entsendefirma hergestellt und eine Betreuungskraft entsprechend der Anforderungen ausgesucht.
Nachteil: Sie zahlen eine Gebühr für die Vermittlug und haben wenig Einfluss auf die Wahl der Pflegekraft. Zwar wird diesen nach bestimmten Kriterien ausgesucht, aber ein persönlicher Kontakt und ein erstes Kennenlernen ist nicht gegeben.
Außerdem haben Sie keinen EInfluss darauf, ob die Entsendefirma den Mindestlohn einhält oder die A1-Bescheinigung eventuell nicht gültig ist.
Dieses Modell birgt also immer ein gewisses Risiko, auch wenn die meisten deutschen Agenturen seriös arbeiten und Erfahrung haben.
Sie als Arbeitgeber
Als Arbeitgeber haben Sie alles in Ihrer Hand, vom ersten Kontakt zur Betreuungskraft, über Lohn und Leistungsumfang bis hin zum Versicherungsschutz.
Dies bringt jedoch auch einen erheblichen bürokratisch Aufwand mit sich und erfordert die Einhaltung de gesetzlich geregelten Arbeitgeberpflichten. Sie sind für die Anmeldung der Betreungskraft bei der Agentur für Arbeit und der Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) verantwortlich.
Außerdem sind Sie angehalten, den Mindestlohn von 9,35 € pro Stunde zu zahlen, freie Tage sowie Ruhezeiten und Urlaub zu gewähren. Auch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist vorgeschrieben. Ist die Betreuungskraft länger krank, müssen Sie sich selbst um eine Ersatz kümmern, um die pflegerische Versorung sicherzustellen.
Kosten für Steuern und (Sozialen-)versicherungen tragen Sie.
Die selbstständige Betreuungskraft
Selbstständige Pflegekräfte werden nicht über eine Agentur oder Unternehmen vermittelt und bezahlt, sondern organisieren Ihre Arbeit selber. Sie haben ein Gewerbe angemeldet und zahlen darüber selber Steuern, Sozialversicherund und haben eine Krankenversicherung abgeschlossen. Entweder handelt es sich dabei um einen deutschen oder einen polnischen Gewerbeschein.
Polnisches Gewerbe: Die Betreungskraft hat das Gewerbe in Polen angemeldet und zahlt entsprechen dort Steuern und in die Sozialversicherung ein. Auch die Krankenversicherung wurde dann meist dort abgeschlossen. Die Betreuungskraft belegt dies über eine sogenannte A1-Bescheinigung. Jedoch besteht hier das Risiko, dass die A1-Bescheinigung aberkannt wird, wenn nicht in Polen mind. 25 % des Umsatzes erwirtschatet werden. Fragen Sie Ihre Betreuungskraft also danach und kontrollieren Sie die Bescheinigung!
Deutsches Gewerbe: Da sämtliche Dokumente in Deutschland ausgestellt wurden, sind sie für Sie gut überprüfbar. Auch eine deutsche Krankenversicherung wurde meist abgeschlossen, Sie können also leicht einsehen, welche Leistungen abgedeckt sind und evtl. eine zusätzliche Versicherung (Haftpflicht, Unfall) abschließen. Wenn die Betreuungskraft regelmäßig (z.B. alle 8 Wochen) ihren Einsatzort wechselt, können Sie sicher sein, dass keine Scheinselbstständigkeit vorliergt.
Kostenersparnis
enn Ihre Betreuungskraft selbständig ist und einen Gewerbeschein hat, sparen Sie viele Kosten ein. Denn die Pflegekraft zahlt selber Steuern und in die Sozialversicherung ein. Sie zahlen lediglich den ausgehandelten Lohn, Kost und Logis.

Versicherungen
Da die Betreungskraft eine eigene Krankenversicherung hat, brauchen Sie sich auch darum nicht zu kümmern.
Doch Sie sollten trotzdem, die
Versicherungspolice auf ihre Gültigkeit hin überprüfen und ggf.zusätlich eine Unfall- und Haftpflichtversicherung abschließen, um im Schadensfall Ansprüche stellen zu können.
An- und Abreise der Pflegekraft
Wenn Sie eine 24h-Betreungskraft über eine Entsendefirma engagieren, organisiert diese bzw. die deutsche Vermittlungsagentur die An- und Abreise der Pflegekraft.
Entweder betreiben sie eigene Busse oder Transporter oder zahlen für den Transfer mit den Zug. Diese Kosten schlagen sich letztendlich auch auf die Kosten aus, die Sie für die Inanspruchnahme des Services zahlen.
Eine selbstständige Pflegekraft organisiert Ihre An-und Abreise selber, was für Sie eine Kostenersparnis im Vergleich zum Entsendemodell bedeutet. Eventuell ist es erforderlich, dass Sie die Betreungskraft vom Bahnhof abholen.
24-Stunden - rund um die Uhr?
Der Begriff 24-Stunden-Pflege ist häufig irreführend, denn Betreungskräften die im Arbeitgebermodell oder mit dem Entsendemodell beschäftigt werden, unterliegendem Arbeitschutzgesetz.
Das bedeutet, dass eine tägliche Hochstarbeitzeit nicht überschritten werden darf, der Pflegekraft Pausen zustehen und auch Ruhezeiten eingehalten werden müssen. Und: Bereitschaftsdienst ist auch Arbeitszeit!
Bei einer selbstständigen Pflegekraft entfallen diese Regelungen, da sie die Arbeitszeit selbst festlegt. D.h. sie kann auch nachts für Sie da sein!

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